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Unser Leitbild

I. Selbstverständnis

Der Arbeitskreis junger Völkerrechtswissenschaftler*innen e.V. (“AjV”) setzt sich zusammen aus Graduierten mit Forschungsinteresse am internationalen Recht und den internationalen Beziehungen. Er ist insbesondere offen für die aktive Mitgliedschaft von allen Angehörigen des Wissenschaftsbetriebs, die noch nicht auf eine Lebenszeit-Professur berufen wurden. Wir verstehen uns als ein Forum und Sprachrohr für die Anliegen junger Wissenschaftler*innen des internationalen Rechts und der internationalen Beziehungen.

Wir setzen uns für den wissenschaftlichen Austausch über akademische Hierarchien hinweg ein und heben dabei besonders die Leistungen und Fähigkeiten junger Völkerrechtswissenschaftler*innen hervor. Wir tun dies in Deutschland und über die Grenzen des deutschsprachigen Raum hinaus. Unser Ziel ist es, akademische Hierarchien in einem pluralistischen, intersektionalen und macht-kritischen Prozess zu hinterfragen und, wo möglich, zu überwinden. Den Begriff der Nachwuchswissenschaftler*innen lehnen wir ab, da wir unabhängig vom Lebensalter bereits jetzt mit wissenschaftlicher Qualität forschen.

Im Sinne der Menschenrechte setzen wir uns gegen jede Form von Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung ein wie etwa Ableismus, Ageism, Antisemitismus, Antislawismus, Islamfeindlichkeit, Klassismus, Rassismus, Sexismus und Queerfeindlichkeit.

 

II. Prinzipien

Wir finden unsere gemeinsamen Standpunkte in einem sachkundigen, respektvollen, fairen und pluralistischen Diskurs. Bei der Entwicklung gemeinsamer Standpunkte bemühen wir uns, einen Konsens zu erzielen. Jedem Mitglied wird die Möglichkeit gegeben, sich zu äußern und gehört zu werden. Erst, wenn die Konsensfindung gescheitert ist, entscheidet die Mehrheit. Der gemeinsame Standpunkt wird dann als Mehrheitsbeschluss gekennzeichnet.

In unserer Funktion als Sprachrohr und Forum für wissenschaftspolitische Anliegen junger Völkerrechtswissenschaftler*innen lassen wir uns bei der Suche nach einem gemeinsamen Standpunkt von folgenden Erwägungen leiten:

Wir setzen uns für eine Verbesserung der wissenschaftlichen Aus- und Fortbildung insbesondere in der Rechtswissenschaft ein. Wir fordern eine stärkere Berücksichtigung der Belange junger Wissenschaftler*innen im Hochschulbetrieb und in wissenschaftlichen Berufsverbänden.
  • Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung der Wissenschaftsfreiheit ein, insbesondere der Forschungsfreiheit und Freiheit der Lehre. Dabei verpflichten wir uns zu einem verantwortungsvollen Umgang mit derselben.
  • Wir wenden uns gegen jede Form der Diskriminierung in der Wissenschaft, insbesondere in Forschung und Lehre, und setzen uns für die Gleichstellung ein.
  • Wir bekennen uns zu anerkannten Kodizes und Leitlinien des wissenschaftlich integeren Arbeitens (u.a. DFG-Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis).
  • Wir bekennen uns zu der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen vom 22. Oktober 2003 und der in ihr enthaltenen Definition zu Open Access und setzen uns dementsprechend für den freien Zugang zu Wissen ein. Wir unterstützen die in ihr enthaltenen Ziele.

Zur Verwirklichung unseres Satzungszwecks bringen wir unsere Expertise in öffentliche Diskussionen und Meinungsbildung ein. Dafür geben wir insbesondere wissenschaftliche und rechtspolitische Stellungnahmen zu aktuellen sowie grundsätzlichen Entwicklungen des internationalen Rechts ab. Maßgeblich ist dabei der aktuelle Stand der völkerrechtlichen Forschung sowie jener der internationalen Beziehungen, wobei auch Erkenntnisse angrenzender Disziplinen Berücksichtigung finden sollen.

Wir erkennen die besondere gesellschaftliche Verantwortung der Wissenschaft an: Forschung und Lehre dürfen nicht isoliert von den Auswirkungen ihrer Erkenntnisse betrachtet werden. Wir verpflichten uns, die ethischen, ökologischen und sozialen Bedingungen und Implikationen unserer Forschung zu reflektieren und transparent zu machen.

Wir wollen Wissen nicht nur generieren, sondern auch verantwortungsvoll anwenden und kommunizieren. Dabei sollen insbesondere globale Herausforderungen wie die Folgen des Klimawandels, die Überwindung sozialer Ungleichheit und kolonialer Strukturen sowie die Wahrung des Friedens in den Fokus rücken.

 

III. Zukunft

Unser Ziel ist es, langfristig eine vielfältige und gerechtere Wissenschaftslandschaft zu schaffen – frei von Diskriminierungen jeder Art und hinderlichen Hierarchien. Dazu gehören die Förderung von Forschung, Lehre und Rechtsgestaltung im Bereich des internationalen Rechts. Wir streben eine Völkerrechtswissenschaft an, die auf kritischer Reflexion und gesellschaftlicher Verantwortung beruht und aktiv zur Lösung globaler Herausforderungen beiträgt.

In unserem Selbstverständnis als Forum und Sprachrohr der jungen Völkerrechtswissenschaft möchten wir:

  • ein nachhaltiges Netzwerk junger Völkerrechtswissenschaftler*innen aufbauen, das den gemeinsamen Austausch fördert und Unterstützung in allen Phasen der wissenschaftlichen Laufbahn bietet;
  • innovative Forschung voranbringen, die verschiedene Perspektiven und Lebensrealitäten berücksichtigt;
  • eine Wissenschaftskultur fördern, die nicht nur auf Exzellenz, sondern auch auf Solidarität und Nachhaltigkeit beruht;
  • eine diversere und pluralistischere Wissenschaftsgemeinschaft im internationalen Recht fördern, etwa durch die gezielte Unterstützung unterrepräsentierter Gruppen;
  • (internationale) Kooperation fördern;
  • verstärkt in hochschulpolitischen und medialen Debatten Gehör finden, um die Interessen, Positionen und die Expertise junger Völkerrechtswissenschaftler*innen einzubringen;
  • Partnerschaften mit anderen Institutionen aufbauen, um im Austausch zu lernen und die Expertise der jungen deutschsprachigen Völkerrechtswissenschaft – auch international – sichtbar zu machen.

*Text vom 17.03.2025. Nach Abstimmung auf der außerordentlichen MV am 24. Mai 2025 beschlossen.